Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine europäische Verordnung, die im Mai 2018 in Kraft trat und die Datenschutzgesetze in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union einheitlich regelt. Das Ziel der DSGVO ist es, den Schutz personenbezogener Daten zu stärken und die Rechte der betroffenen Personen zu stärken.

Die DSGVO schreibt vor, dass Unternehmen und Organisationen, die personenbezogene Daten verarbeiten, bestimmte Regeln und Maßnahmen einhalten müssen. Dazu gehört unter anderem, dass die Daten nur für klar definierte Zwecke erhoben und verarbeitet werden dürfen, dass die Daten sicher gespeichert werden müssen und dass die betroffenen Personen über die Verarbeitung ihrer Daten informiert werden müssen.

Ein zentrales Element der DSGVO ist die Pflicht zur Einholung der Einwilligung der betroffenen Personen. Diese Einwilligung muss freiwillig, informiert und eindeutig sein. Die betroffenen Personen müssen über die Verarbeitung ihrer Daten, den Zweck der Verarbeitung und die Rechte, die ihnen in Bezug auf ihre Daten zustehen, informiert werden.

Die DSGVO sieht auch vor, dass Unternehmen und Organisationen, die personenbezogene Daten verarbeiten, bestimmte technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen müssen, um die Sicherheit der Daten zu gewährleisten. Dazu gehört unter anderem die Verschlüsselung der Daten, die regelmäßige Überprüfung der Sicherheitsvorkehrungen und die Schulung der Mitarbeiter im Umgang mit personenbezogenen Daten.

Die DSGVO sieht auch vor, dass Unternehmen und Organisationen, die personenbezogene Daten verarbeiten, bestimmte Rechte der betroffenen Personen respektieren müssen. Dazu gehört unter anderem das Recht auf Auskunft über die verarbeiteten Daten, das Recht auf Berichtigung oder Löschung der Daten und das Recht auf Datenübertragbarkeit.

Ein Verstoß gegen die DSGVO kann zu empfindlichen Geldbußen führen. Die Höhe der Geldbußen hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Ausmaß des Verstoßes, der Schwere des Verstoßes und der Dauer des Verstoßes. Die DSGVO sieht Geldbußen von bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu 4 % des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens vor.

Insgesamt hat die DSGVO das Bewusstsein für Datenschutz und Datensicherheit in Europa gestärkt und Unternehmen und Organisationen dazu gezwungen, ihre Datenschutzpraktiken zu überdenken und zu verbessern. Die DSGVO hat auch dazu beigetragen, das Vertrauen der Verbraucher in die Sicherheit ihrer Daten zu stärken und den Schutz ihrer Privatsphäre zu gewährleisten.

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